YouJoy-Adventsverlosung Teil 1 – Nürnberger Naschereien für die Winterzeit gewinnen

Wir starten die große Adventsverlosung von YouJoy!  Je eine Woche lang vor dem 1. bis 4. Advent könnt ihr auf Instagram mitmachen, am jeweiligen Adventssonntag werden dann die Gewinner benachrichtigt. Die erste Runde, die am 1. Advent endet, richtet sich an alle, die es weihnachtlich-süß mögen ???

Los geht’s in der YouJoy-Adventsverlosung mit zwei süßen Weihnachtspaketen voller Bio-Leckereien von Lebkuchen-Schmidt aus Nürnberg. Dabei handelt es sich natürlich nicht um irgendeinen Lebkuchenhersteller. Lebkuchen-Schmidt beschreibt sich stolz als weltweit ältesten Versender für Lebkuchen und Gebäckspezialitäten. Seit mehr als 85 Jahren schicken die Nürnberger winterliche Köstlichkeiten auf die Reise in die ganze Welt.

YouJoy-Weihnachtspaket für den 1. Advent

Die beiden Weihnachtspakete für die 1. Adventsverlosung von YouJoy enthalten neben Elisen-Lebkuchen auch feine Spekulatius, Vanillekipferl und Stollen. Die glücklichen Gewinner können sich also über die perfekten Naschereien für die Winter- und Weihnachtszeit freuen. Die Teilnahme läuft bis zum 1. Dezember auf Instagram, die beiden Gewinner werden am 1. Advent (02.12.2018) benachrichtigt. Im Anschluss erfolgt die Gewinnzustellung per Post.

So einfach geht’s:

  1. YouJoy auf Insta folgen und dieses Foto liken. 
  2. Zwei deiner Lieblingsmenschen unter dem Foto markieren.
  3. Mit etwas Glück eines der zwei Weihnachtspakete gewinnen.
Instagram

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

  • Dieses Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram/Facebook oder Lebkuchen-Schmidt!
  • Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit). Von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind YouJoy-AutorInnen, deren Angehörige, sowie Mitarbeiter etwaiger Sponsoren/Kooperationspartner des Gewinnspiels und deren Angehörige, soweit deren Teilnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich zugelassen wird.
  • Ein in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich dargestellter Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch.
  • Die Barauszahlung des Gewinnwertes oder der Umtausch eines Gewinnes ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann vom Gewinner nicht an Dritte abgetreten werden.
  • Falls nicht anders geregelt, verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von vier Wochen nach Gewinnauslosung, wenn der Gewinner über den verwendeten Social Media-Account nicht erreichbar ist oder wenn sich dieser nicht innerhalb von vier Wochen nach Gewinnnachricht bei YouJoy zurückmeldet.

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