YouJoy-Adventsverlosung-Finale – weihnachtlicher Swarovski-Gutschein zu gewinnen

Willkommen zum Finale der großen Adventsverlosung von YouJoy! Auch in der letzten Adventswoche könnt ihr auf Instagram mitmachen. Am 23. Dezember wird dann der Gewinner der letzten Runde ausgerufen. Im vierten und letzten Geschenkpaket von YouJoy wartet auf euch ein Swarovski-Gutschein ???

Im Jahr 1895 gründete Daniel Swarovski ein Familienunternehmen in Wattens (Tirol) – und seit über einem Jahrhundert setzt Swarovski Maßstäbe für besonders modische Schmuckstücke. Im Zentrum der Swarovski-Schmuckkollektion stehen Innovation, Schönheit und Perfektion für die moderne und trendbewusste Frau. Swarovski verbindet einzigartige Stile und Materialien, die sich natürlich um die perfekt geschliffenen Kristalle drehen. Sie reflektieren die Schönheit des Lichts und damit natürlich auch die Eleganz der Schmuckträgerin.

YouJoy-Weihnachtsgeschenk für den 4. Advent

Der glückliche Gewinner oder die glückliche Gewinnerin für den letzten Adventssonntag kann sich über einen Swarovski-Gutschein im Wert von 125 Euro freuen. Die Geschenkkarte lässt sich ganz praktisch online und in ausgewählten Swarovski Boutiquen einlösen. Teilnehmen könnt ihr an der Verlosung bis zum 22. Dezember auf Instagram, der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 4. Adventssonntag (23.12.) über Instagram benachrichtigt. Im Anschluss erfolgt die Gewinnzustellung per E-Mail.

So einfach geht’s:

  1. YouJoy auf Insta folgen und dieses Foto liken. 
  2. Zwei Lieblingsmenschen unter dem Foto markieren.
  3. Mit etwas Glück den Swarovski-Gutschein gewinnen.
Instagram

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

  • Dieses Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu den Unternehmen Swarovski oder Instagram/Facebook!
  • Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit). Von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind YouJoy-AutorInnen, deren Angehörige, sowie Mitarbeiter etwaiger Sponsoren/Kooperationspartner des Gewinnspiels und deren Angehörige, soweit deren Teilnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich zugelassen wird.
  • Ein in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich dargestellter Gewinn ist nicht mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Je nach Verfügbarkeit kann auch ein vergleichbares Produkt einer vergleichbaren Marke als Gewinn zugestellt werden.
  • Die Barauszahlung des Gewinnwertes oder der Umtausch eines Gewinnes ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann vom Gewinner nicht an Dritte abgetreten werden.
  • Falls nicht anders geregelt, verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von vier Wochen nach Gewinnauslosung, wenn der Gewinner über den verwendeten Social Media-Account nicht erreichbar ist oder wenn sich dieser nicht innerhalb von vier Wochen nach Gewinnnachricht bei YouJoy zurückmeldet.

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